AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 29-05-2020)
§ 1 Allgemeines
1.    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der SchneidersLaden GmbH, Karl-Marx-Str. 186, 12043 Berlin, Deutschland (im folgenden: SchneidersLaden) aus Kaufverträgen. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir hierzu ausdrücklich zugestimmt haben. Bei Wahl der Zahlungsmethode „Rechnungskauf gelten vorrangig die „Ergänzende Bedingungen für den Rechnungskauf (Stand 28.08.2018)“.

2.    Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog des Warensortiments dar. Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unverzüglich nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer separaten Auftragsbestätigung zustande.
3.    SchneidersLaden behält sich vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass ein Lieferant trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung die Ware nicht geliefert hat und SchneidersLaden dieses nicht zu vertreten hat (Selbsbelieferungsvorbehalt) . In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen SchneidersLaden sind ausgeschlossen.

§ 2 Lieferung
1.    Sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, erfolgt die Lieferung grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
2.     Die Preisangaben sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzlich anfallender Kosten (z.B. Versandkosten) werden bei den jeweiligen Produkten gesondert angegeben. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der EU können zusätzlich Zölle und Gebühren anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.
3.    Ab einem Bestellwert von 100 Euro versenden wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei.
4.    Die Ware ist umgehend nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Feststellbare Transport- und Verpackungsschäden muss sich der Kunde, sofern er Kaufmann im Sinne des HGB ist, bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen und diese gegenüber SchneidersLaden anzeigen. Kunden, die Verbraucher sind, bitten wir rechtlich unverbindlich, uns offensichtlich erkennbare Transportschäden ebenfalls zu melden.

§ 3 Gewährleistung und Schadensersatz
1.    Bei Lieferung neuer Sachen richtet sich die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Fristverkürzung gilt nicht: (1) für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (2) bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden; (3) sofern der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder (4) eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.
2.    Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von 14 BGB ist, gilt abweichend von Abs.1: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich ab Empfang der Ware in Textform (z.B. E-Mail) anzuzeigen, Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3.    Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem von SchneidersLaden nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
4.    Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt eine Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
5.    Wird eine Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von SchneidersLaden auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 4 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1.    Rechnungen sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. Bestellungen per Vorauskasse werden erst nach Zahlungseingang versendet.
2.    Die Ablehnung von Schecks und anderen unbaren Zahlungsmitteln wird vorbehalten. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben. Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen.
3.    Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls SchneidersLaden ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist das SchneidersLaden berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1.    Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller bestehenden Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von SchneidersLaden soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich SchneidersLaden das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2.    Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte zu veräußern oder sonstige, das Eigentum von SchneidersLaden gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen SchneidersLaden und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an SchneidersLaden ab. SchneidersLaden nimmt diese Abtretung an.

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
1.    Für die Rechtsbeziehung zwischen Kunde und SchneidersLaden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2.    Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit SchneidersLaden bestehenden Geschäftsbeziehungen ist der Geschäftssitz von SchneidersLaden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3.    Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
4.    Wir weisen auf das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die hier zu finden ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 7 Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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